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Am 23. Dezember 2011 hat die Bundesversammlung in der Schlussabstimmung die neuen Gesetzesbestimmungen zum Rechnungslegungsrecht verabschiedet. Am Bundesrat liegt es jetzt, das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen festzulegen.

Sa.Mi Treuhand bleibt für Sie weiter am Ball.

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Sa.Mi Treuhand wünscht allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches 2012.

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Sa.Mi Treuhand arbeitet erfolgreich mit BusPro.

Diese Software hat viele überzeugende Pluspunkte, von einfacher Bedienung bis hin zum Preis. Gerne informieren wir Sie über weitere überzeugende Eigenschaften dieser Software.

Wir sind auch gerne bereit Ihnen diese in Ihrem Büro vorzuführen. Rufen Sie uns doch gleich an 071 931 25 90 oder nehmen Sie über das Kontakt-Formular via E-Mail Kontakt mit uns auf.

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Änderungen ab 1. Januar 2011:

AHV
Neu 10.3% Arbeitnehmer- und Arbeitgeberabzüge zusammen, bisher 10.1%. Der Arbeitgeberanteil muss mindestens die Hälfte (5.15%) der Beiträge betragen.

ALV
Die Beiträge für ALV wurden von 2.0% auf 2.2% erhöht bei einem Einkommen bis CHF 126'000. Für Einkommen über CHF 126'000 bis CHF 315'000 ist ein Solidaritätsbeitrag von 1.0% geschuldet. Der Arbeitgeberanteil muss mindestens die Hälfte (1.1% bis CHF 126'000 / 0.5% CHF 126'00 bis CHF315'000) der Beiträge betragen.

BVG
Der Koordinationsabzug wird auf CHF 24'360 erhöht, bisher CHF 23'940. Die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge steigt auf CHF 20'880 Mindestjahreslohn.

Bitte passen Sie Ihre Lohnabrechnungen ab dem 1. Januar 2011 dementsprechend an.

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Wenn Sie jetzt schon Rechnungen stellen, die erst das Jahr 2011 betreffen, dann müssen Sie bereits mit dem neuen Mehrwertsteuer-Satz rechnen. Auch bei Offerten, Kalkulationen sollte man darauf Rücksicht nehmen.

Denn Massgebend für den neuen Steuersatz ist nur der Zeitpunkt der Lieferung oder der Zeitraum der Leistungserbringung.

Leistungen, welche sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 erbracht werden, dürfen mit derselben Rechnung fakturiert werden. Das Datum oder der Zeitraum der Leistung muss jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich sein

Es empfiehlt sich, die Leistungen des Jahres 2010 möglichst umgehend zu fakturieren, damit der Bestand an angefangenen Arbeiten zum Jahreswechsel 2010/2011 so tief wie möglich ist. Als Zuordnungskriterium bei Bauleistungen gilt der Zeitpunkt der Arbeitsausführung am Bauwerk, also die Montage vor Ort, nicht jedoch der Zeitpunkt der Vorfertigung in der Werkstatt.

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Am 27. September hat das Schweizer Stimmvolk die Erhöhung der MwSt. angenommen. Ab dem
1. Januar 2011 gelten folgende MwSt. Sätze

Normal          8.0 %
Reduziert       2.5 %
Sondersatz    3.8 %

Bitte richten Sie Ihr EDV System frühzeitig für diese Neuerung ein.

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Lütisburg rüstet auf unter diesem Motto haben wir uns am 13. September präsentiert.

Es war ein gelungener Tag und auf diesem Weg möchten wir uns bei unseren Besuchern bedanken. Ein ganz herzliches Dankeschön geht auch an unsere Helfer.

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Das neue MwSt. Gesetz kommt definitiv. Mit welchem MwSt. Satz darüber entscheidet das Schweizer Stimmvolk am 27. September 2009.

Im nebenstehenden Pdf-File sind die Änderungen welche eine Meldung an die ESTV zu Beginn des nächsten Jahres benötigen aufgelistet.

 
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